Tipps für Privatversicherte

Sehr geehrte Privatversicherte,

 

leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für physiotherapeutische Leistungen vorenthalten wollen. Das heißt im Klartext: Rechnungen, die nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Oftmals  erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

 

Hier finden Sie ein paar Tipps und Informationen, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:

 

Individuelle Versicherungsvereinbarungen oder -tarife

Bitte überprüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher maximalen Summe Ihre PKV die Kosten für physiotherapeutische Leistungen übernimmt. Sollte diese bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen. Es sei denn Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.

 

Beihilfefähige Höchstsätze

Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009(AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellt.

 

Medizinisch notwendige Leistungen

 Die bestehende Rechtslage besagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (medizinische Entscheidung vom Arzt) voll erstattet werden müssen. Kostenreduzierungen sind nicht möglich BGH (IV ZR 278/03), vor allem dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.

 

Sind wir zu teuer?

Ein klares Nein! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist. In etlichen Behandlungserfolgen konnten wir bereits unter Beweis stellen, dass Sie bei uns in den besten Händen sind und wir stets bemüht sind Ihre individuellen Behandlungsziele gemeinsam mit Ihnen zu erreichen. Daher erlauben wir uns zu behaupten, dass wir dieses Honorar wert sind!

 

Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne können Sie hierzu auch einen Musterbrief verwenden. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, vor allem, wenn Sie sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen.

 

 

 

 

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Musterbrief
Eine Möglichkeit, wie Sie Ihre rechte in Bezug auf Rechnungserstattung durchsetzen können.
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